Anerkennung fremder Graduierungen
Die Anerkennung außerhalb der DTU erworbener Graduierungen
Die DTU-Prüfungsordnung regelt die Anerkennung außerhalb der DTU erworbener Graduierungen wie folgt:
10.1.2.6.3 Anerkennung außerhalb der DTU erworbener Graduierungen
A Kupgrade
A 1. Ein Kupgrad, der außerhalb der DTU in einem anderen Verband erworben worden ist, kann nach den folgenden Maßgaben durch Überprüfung anerkannt werden.
A 2. Hat ein Sportler die Mitgliedschaft in einem DTU-angehörigen Verein erworben, kann die in einem anderen Verband erworbene und nachgewiesene Graduierung nach Überprüfung anerkannt werden. Die Überprüfung des anzuerkennenden Kupgrades erfolgt anlässlich einer regulären Kup-Prüfung nach den Maßgaben dieser Ordnung.
Hierbei müssen nach Wahl des Prüfers stichprobenweise aus dem Prüfungsprogramm Übungen vorgezeigt werden, um das qualitative Leistungsvermögen festzustellen. Die dem tatsächlichen Leistungsstand entsprechende Graduierung wird unter dem Datum der Überprüfung in den DTU-Ausweis eingetragen.
Für den anerkannten Kupgrad sind im DTU-Ausweis alle Prüfungsmarken einzukleben und mit dem Prüfersiegel zu entwerten sowie alle Urkunden über die Anerkennung der neuen Graduierung auszustellen. Soweit alle Voraussetzungen vorliegen, kann der Anwärter am Tag der Überprüfung zur Prüfung des nächsthöheren Kupgrades zugelassen werden.
A 3. Die Kosten für die Überprüfung im Kupbereich legt jeder LV für sich fest.
B Poom- und Dangrade
B 1. Poom- oder Dangraduierungen des Kukkiwon, der Internationalen Taekwondo Federation (ITF) sowie alle der WT angeschlossenen nationalen TKD-Verbände werden ohne technische Prüfung anerkannt und dürfen nur durch den BPR in den DTU-Ausweis und in die Datenbank eingetragen werden.
B 2. Inhaber von Poom- oder Dangraduierungen, die nicht unter B 1 aufgelistet sind, können sich einer praktischen Prüfung stellen. Hierzu ist ein schriftlicher Antrag beim BPR nötig, und erst nach dessen schriftlichen Zustimmung darf sich der Sportler der praktischen Überprüfung stellen.
B 2.1 Für den zu überprüfenden Poom- oder Dangrad müssen alle Disziplinen absolviert werden. Die Überprüfung eines anzuerkennenden Dangrades kann nur bei einer regulären Landes- oder Bundes-Danprüfung erfolgen. Die entsprechende Graduierung wird unter dem Datum der Überprüfung in den DTU-Ausweis eingetragen, ebenso wird eine DTU-Urkunde und eine ChipKarte ausgestellt.
B 3. Alle für die Anerkennung erforderlichen Unterlagen sind dem BPR in Kopie oder auf Verlangen im Original vorzulegen. Das nähere Verfahren legt der BPR fest.
B 4. Die Kosten für die Anerkennung und Überprüfung werden in der FGO festgelegt. Das Gleiche gilt für die Ausstellung von Urkunden.
B 5. Mit dem Datum der Eintragung der Anerkennung bzw. Überprüfung beginnt die Vorbereitungszeit nach dieser Ordnung für die nächste Graduierung. Höhere DTU-Graduierungen können durch praktische Prüfungen nach den Regelungen dieser Ordnung erworben werden.
B 6. Auf schriftlichen Antrag an den BPR kann von der unter den Punkten B 1. – B 5. beschriebenen Vorgehensweise abgewichen werden. Somit können Dan-Graduierungen anderer Verbände ohne technische Überprüfung anerkannt werden. Eine Entscheidung über die Anerkennung trifft dann der BPR in Absprache mit dem zuständigen Vizepräsidenten.
10.1.2.6.4 Eintragung in DTU-Ausweis
Eine durch Anerkennung oder Überprüfung erfolgreich erworbene Dan- und Poom-Graduierung darf nur durch den BPR in den DTU-Ausweis eingetragen werden. 10.1.2.6.5 Extern erworbene Ehrendangrade Der Ehrendan eines anderen Verbandes wird nicht anerkannt.
10.1.2.6.6 Anerkennung der DTU-Graduierung bei Verlust des DTU-Passes
Bei Verlust des DTU-Passes brauchen die Prüfungsmarken nicht nachgeklebt werden. Hier erfolgt die Eintragung der Graduierungen ausschließlich durch den LPR. Voraussetzung hierfür ist der lückenlose Nachweis der abgelegten Kup- bzw. Danprüfungen mittels Urkunden und/oder durch die Eintragung in der DTU-Datenbank.